AGB's Auto Lenz Mietwagen 

 

1.Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Fahrzeug sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen.

Die Betriebsstoffe sind vom Mieter zu prüfen (Ölstand /Kühlmittel) und gegebenenfalls nachzufüllen.

Füe Folgeschäden bei nichtbeachten haftet der Mieter.

2. Der Mieter hat beim Verlassen des Fahrzeugs das Fahrzeug abzuschließen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit aus dem Fahrzeug zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für den Verlust im Falle eines Diebstahls.

3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum im Mietvertrag genannten Termin, pünktlich zurückzugeben. Für einen eventuellen Mietausfall durch verspätete Rückgabe, haftet der Mieter für die Anschlussmiete. Mindestens jedoch 25,00 € je weitere angefangene Stunde bei verspäteter Rückgabe.

4. Bei Schäden jeglicher Art, ist der Vermieter zu informieren. Für Reparaturen, die vom Mieter in Eigenregie in Auftrag gegeben werden, trägt der Mieter die Kosten.

5. Bei Ausfall des Mietwagen aller Art, kommt der Vermieter nicht für Kosten von Ersatzfahrzeugen, Unterkünften oder entstehende Reisekosten auf. Kann vom Vermieter kein Ersatzwagen gestellt werden, wird die Miete nach genutzten Tagen abgerechnet.

6. Unfälle, Einbruchschäden oder Diebstahl sind vom Mieter sofort an Ort und Stelle der Polizei zu melden und müssen aufgenommen werden.

7.Schäden an Reifen und Scheiben gehen zu Lasten des Mieters.

8.Im Falle eines Fahrzeugausfalls, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für die daraus folgenden Kosten jeglicher Art, die dem Mieter daraus entstehen.

9. Rückführungskosten zur Abgabestation bei einem Unfall, werden vom Mieter übernommen.

10. Der Mieter wird aufgefordert, die Lenk und Ruhezeiten einzuhalten. Ebenso sind die für die einzelnen Länder gültigen Verkehrsregeln einzuhalten. Bei Verkehrsverstößen/Strafzettel, wird eine Aufwandspauschale von 29,75 € je Fall erhoben.

11. Für die Bearbeitung von Unfallschäden, wird eine Aufwandspauschale von 59,50 € erhoben.

12. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss persönlich beim Vermieter oder dessen bevollmächtigten erfolgen. Sollte eine Nachbetankung durch den Vermieter notwendig sein, wird der Liter Diesel mit 2,38 € inkl. MwSt berechnet zuzüglich 29,75 € Servicepauschale.

13. Sollte keine Vollkaskoversicherung vereinbart sein, Haftet der Mieter für Schäden am Fahrzeug.

14. Die Fahrzeughöhe, ist der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu entnehmen.

15.Bei früherer Abgabe oder weniger gefahrener Kilometer, erfolgt keine Erstattung.

16.Innenreinigung wird dem Mieter bei starker Verschmutzung berechnet. Bei Nikotingeruch wird eine Ozonbehandlung notwendig und nach Aufwand berechnet.

17. Für Schäden am Fahrzeug und Diebstahl in den nicht erlaubten Ländern haftet der Mieter.

18. Das Fahrzeug ist zur Ortung mit GPS ausgestattet. Der Mieter erklärt mit der nachfolgenden Unterschrift sein Einverständnis.

19.*Bei Diebstahl, haftet der Mieter mindestens mit 1.000,00 € Eigenbeteiligung. Bei fahrlässigem Verschulden haftet der Mieter im vollen Umfang für den Schaden.

20. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

21. Sollte das Fahrzeug über Sonderausstattung wie z.B. Radio, CD, Klimaanlage usw verfügen, sind deren Funktionalität kein zugesicherter Bestandteil von diesem Mietvertrag.

22. Der Mieter hat sich vor Antritt jeder Fahrt nach Abstellen davon zu überzeugen, dass alle Sitzbänke festgestellt sind, die Fahrtüchtigkeit und Sicherheit gegeben ist.

23. Bei Benutzung einer Dachbox, hat der Mieter sich nach jedem Abstellen davon zu überzeugen, dass vor Fahrtantritt alles noch sicher befestigt ist.

24. Lasten und Zuladung mit und ohne AHK sind der ZB1 zu entnehmen und einzuhalten.

25. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fahrzeugausfall, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Firma Lenz ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruhen, sowie bei Körperschäden.

 

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